Zulassung für die 2. Liga erhalten!


14. Mai 2020
Unserem Klub wurde heute vom Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga die Teilnahmeberechtigung für das Spieljahr 2020/21 in erster Instanz erteilt.

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der eingereichten Unterlagen für die Saison 2019/20 dem SV Horn die Zulassung für die HPYBET 2. Liga in erster Instanz erteilt.

Für alle Vereine der Tipico Bundesliga wurde die Lizenz erteilt.

Lizenz für Vereine der HPYBET 2. Liga erteilt: FC Wacker Innsbruck, SV Guntamatic Ried, SC Austria Lustenau, SK Austria Klagenfurt, Grazer AK 1902.

Zulassung HPYBET 2. Liga erteilt: KSV 1919, FC Blau Weiß Linz, FC Juniors OÖ, FAC Wien, SKU Ertl Glas Amstetten, FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, SV Horn, SK Vorwärts Steyr, FC Dornbirn 1913.

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Young Violets Austria Wien, SK Rapid Wien II (Regionalliga Ost), SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte).

Keine Zulassung: WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte)

Sanktionen:

FC Blau Weiß Linz: Punkteabzug von 4 Punkten für die nächste Saison + € 10.000 Geldstrafe für einen Fristverzug betr. Jahresabschluss 30.6.19.
 
 

Die Stellungnahme der Bundesliga zur Lizenzvergabe:

 

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2020/21 17 Bewerbern die Lizenz für die Tipico Bundesliga und 13 Bewerbern (inkl. drei Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die HPYBET 2. Liga in erster Instanz erteilt. WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte) hat mangels sportlicher Aufstiegsmöglichkeit nach dem Beschluss des ÖFB-Präsidiums vom 15.4. die letzte Anforderung nicht mehr erbracht und erhält somit keine Zulassung für die kommende Saison.
 
Durch die Geschehnisse rund um die COVID-19-Pandemie stand das Lizenz- und Zulassungsverfahren heuer unter besonderen Vorzeichen. Wurden die Anträge noch Anfang März vor Beginn des Lock-Downs eingebracht, zeigte sich bereits Mitte März, dass die wirtschaftlichen Voraussagen aufgrund der Geschehnisse nicht halten werden. Analog zum Vorgehen der UEFA auf europäischer Ebene wurde deshalb beschlossen, das Verfahren zeitlich zu erstrecken sowie die meisten finanziellen Kriterien auszusetzen. Das heißt, die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde für die Erteilung der Lizenzen und Zulassungen für die kommende Saison nicht bewertet, die weiteren finanziellen, rechtlichen, sportlichen und infrastrukturellen Kriterien blieben unverändert.

 

Für sämtliche Klubs wurde aufgrund COVID-19 die Auflage „überarbeitete finanzielle Zukunftsinformationen 2020/21“ per 15.10. bzw. 15.11. beschlossen.

 

 Link zur gesamten Aussendung der Bundesliga: www.oefbl.at/oefbl/redaktionsbaum/news/senat-5--lizenz--und-zulassungsur...

 

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